Das Europäische Parlament will KI dazu zwingen, die für ihr Training verwendeten Werke offenzulegen.
Dies bedeutet, dass KI-Systeme, die in der Europäischen Union eingesetzt werden, Urheberrechtsbestimmungen beachten müssen, unabhängig davon, wo ihre Trainingsdaten erhoben wurden.
Der mit 460 zu 71 Stimmen bei 88 Enthaltungen angenommene Bericht bekräftigt, dass das europäische Urheberrecht uneingeschränkt für generative KI-Modelle gilt, die innerhalb der Union vermarktet werden.
Für viele Verlage und Akteure des Kultursektors stellt diese Abstimmung eine politische Unterstützung gegen die Praktiken großer Technologieunternehmen dar. Und das aus gutem Grund: Mehrere Berufsverbände prangern seit Monaten die massive Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Systemen an. Ihnen zufolge greifen generative Modelle mitunter sogar auf raubkopierte Datenbanken zurück, wie kürzlich bei Nvidia zu beobachten war. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wollen daher die Transparenzpflichten stärken, und KI-Anbieter sollen detaillierte Zusammenfassungen der Werke veröffentlichen, die zum Training ihrer Modelle verwendet wurden. Diese Informationen sollten standardisiert und maschinenlesbar sein, damit Rechteinhaber die Nutzung ihrer Inhalte leichter nachvollziehen können. Der Bericht betont außerdem die Notwendigkeit, die ausschließlichen Rechte der Urheber zu schützen. KI-Unternehmen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke nicht automatisch nutzen, und eine Lizenz oder Genehmigung bleibt weiterhin erforderlich, wenn Rechteinhaber dies verlangen.
Auf dem Weg zu einem europäischen Register der von KI verwendeten Werke
Zu den wichtigsten Vorschlägen gehört die Schaffung eines europäischen Registers der Werke, die zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden. Dieses Register soll vom EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) geführt werden.
Ziel ist es, die von KI-Systemen verwendeten Inhalte zu identifizieren und anzugeben, ob die Urheber diese Nutzung genehmigt oder abgelehnt haben. Unternehmen müssen außerdem die Websites oder Datenbanken offenlegen, die sie für ihre Trainingsdatensätze verwendet haben.
Für Mitglieder des Europäischen Parlaments könnte die Nichteinhaltung dieser Transparenzpflichten als Urheberrechtsverletzung gelten.
Dieser Ansatz zielt darauf ab, Rechtsstreitigkeiten für Rechteinhaber in einem Bereich zu erleichtern, in dem technische Intransparenz die Prozessführung komplex macht…Bitte Login einen Kommentar hinterlassen.
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