Mar 13
Fri, 13 Mar 2026 at 01:16 PM 0
Französische Gerichte haben Apple Music nach einer Beschwerde von UFC-Que Choisir sanktioniert.
Seit mehr als zehn Jahren wird der Rechtsstreit zwischen Apple und UFC-Que Choisir vor französischen Gerichten fortgesetzt. Tatsächlich warf der Verbraucherschutzverband dem Unternehmen vor, missbräuchliche Nutzungsbedingungen für Apple Music durchzusetzen. In einem Urteil vom 27. Februar 2026 bestätigte das Pariser Berufungsgericht weitgehend die gegen Apple Music erhobenen Vorwürfe, insbesondere hinsichtlich der Transparenz personenbezogener Daten. … Der Fall geht auf das Jahr 2016 zurück, als UFC-Que Choisir die Nutzungsbedingungen von iTunes, dem heutigen Apple Music, untersuchte. Der Verband hatte zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt und war der Ansicht, dass bestimmte Praktiken gegen die DSGVO verstießen. Zu den Streitpunkten zählte die mangelnde Transparenz hinsichtlich der erhobenen Daten. Laut Verband habe Apple die Zwecke der Datenverarbeitung und die potenziellen Empfänger nicht ausreichend spezifiziert. So seien Elemente wie IP-Adresse, Cookies und Geolokalisierung so dargestellt worden, dass ihr persönlicher Charakter minimiert wurde, obwohl sie die Identifizierung eines Nutzers ermöglichen können. Das Berufungsgericht bestätigte seinerseits, dass mehrere Klauseln nicht den Grundsätzen der DSGVO entsprachen. Die Richter stellten insbesondere fest, dass bestimmte Formulierungen zu vage blieben, beispielsweise die Bezugnahme auf „strategische Partner“, ohne die beteiligten Unternehmen zu benennen. Auch die Art und Weise der Einholung der Nutzereinwilligung wurde vom Gericht beanstandet. Die Richter befanden, dass die Nutzungsbedingungen keine wirklich freie und informierte Einwilligung gewährleisteten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Cookies und der Verarbeitung bestimmter Daten. Eine höhere Strafe wurde verhängt, jedoch ohne sofortige Streichung der Klauseln. Bereits 2020 hatte das Pariser Gericht in einem ersten Urteil festgestellt, dass 45 missbräuchliche oder rechtswidrige Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Dienstes vorlagen und Apple zur Zahlung von 30.000 € Schadensersatz an UFC-Que Choisir verurteilte. Anders als andere Technologieunternehmen in vergleichbaren Fällen legte Apple jedoch Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigte einen Großteil der festgestellten Verstöße, änderte aber einige Punkte des ursprünglichen Urteils ab. Wie aus der Pressemitteilung von UFC-Que Choisir hervorgeht, wurde die Geldstrafe sogar erhöht. Apple muss dem Verbraucherverband nun 50.000 € Schadensersatz zahlen, statt der zuvor verhängten 30.000 €. Die Verfahrenskosten sind ebenfalls gestiegen, von 10.000 € auf 50.000 €. UFC-Que Choisir sieht diese Entscheidung als Signal an die großen digitalen Plattformen. Der Verband nutzte die Gelegenheit, um alle daran zu erinnern, dass die Branchengrößen weiterhin den europäischen Datenschutz- und Verbraucherrechten unterliegen.
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