Nach einem Bankbetrug entschied das Gericht, dass der Telekommunikationsanbieter zahlen muss.
Mar 09
Mon, 09 Mar 2026 at 03:16 PM 0

Nach einem Bankbetrug entschied das Gericht, dass der Telekommunikationsanbieter zahlen muss.

Betrugsmaschen mit falschen Bankberatern nehmen in Frankreich seit einigen Jahren zu. Bei diesen weit verbreiteten Betrugsversuchen erhalten die Opfer einen Anruf, der scheinbar von ihrer Bank stammt, und werden dazu verleitet, sensible Daten preiszugeben. Bislang lag die Verantwortung hauptsächlich bei den Banken oder den Kunden selbst, doch eine kürzlich ergangene Entscheidung des Pariser Gerichtshofs könnte dies ändern… Ein klassischer Betrugsfall mit falschen Bankberatern… Der Fall ereignete sich im November 2023. Eine Kundin erhielt einen Anruf, der scheinbar von ihrer Bank stammte. Die angezeigte Telefonnummer stimmte tatsächlich mit der auf der Rückseite ihrer Bankkarte abgedruckten Nummer überein – eine betrügerische Technik, die als „Spoofing“ bekannt ist. Am Telefon gibt sich der Betrüger als Berater aus, der mit der Meldung einer betrügerischen Zahlung beauftragt ist. Um das Gespräch glaubwürdiger erscheinen zu lassen, erwähnt er sogar einen kürzlich getätigten Kauf der Kundin. Überzeugt, mit einer seriösen Person zu sprechen, befolgt das Opfer die Anweisungen und gibt ihren Benutzernamen und ihr Passwort auf ihrem Handy ein. Wenige Tage später stellt sie fest, dass zwei betrügerische Überweisungen auf ihr Konto getätigt wurden, die sich auf insgesamt fast 9.000 € belaufen. Sie kontaktiert daraufhin ihre Bank, um eine Rückerstattung zu beantragen. Die Bank lehnt dies jedoch ab und behauptet, die Kundin habe fahrlässig gehandelt. Das Opfer beschloss daraufhin, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Bank bezichtigte den Telekommunikationsanbieter.

Im Laufe des Verfahrens bezichtigte die Bank den Telefonanbieter der Kundin. Laut Bank hätte dieser den betrügerischen Anruf verhindern müssen, da die angezeigte Nummer der Bank entsprach.

Das Pariser Gericht folgte dieser Argumentation und urteilte, dass der Kundin keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Sie habe ihre Bank nach Entdeckung des Betrugs umgehend kontaktiert und sei durch die offizielle Nummer der Bank getäuscht worden.

Die Bank wurde daher zur Erstattung von 8.861 € an das Opfer verurteilt. Der Richter ging jedoch noch weiter: Er ordnete an, dass der Telekommunikationsanbieter diese Summe gegenüber der Bank garantieren müsse. Mit anderen Worten, letztendlich muss der Betreiber die Kosten des Betrugs tragen.

Eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Naegelener Gesetz?

Diese Verurteilung stützt sich maßgeblich auf das Naegelener Gesetz vom 24. Juli 2020. Dieses Gesetz verpflichtet Telekommunikationsbetreiber zur Implementierung von Nummernauthentifizierungssystemen, um betrügerische Anrufe und gefälschte Nummern zu erkennen.

Im vorliegenden Fall ereigneten sich die Vorkommnisse nach Inkrafttreten dieser Verpflichtung. Das Gericht ist daher der Ansicht, dass der Betreiber den Spoofing-Anruf hätte erkennen und blockieren können, insbesondere da die betreffende Nummer zu einem als sensibel eingestuften Bankinstitut gehörte.

Der Betreiber seinerseits bestreitet diese Auslegung und hat Berufung eingelegt. Er argumentiert, dass das technische System zum damaligen Zeitpunkt noch im Aufbau war.

Auf dem Weg zu einer neuen Haftung für Betreiber?

Sollte diese Entscheidung in der Berufung bestätigt werden, könnte sie einen Präzedenzfall schaffen. Telekommunikationsbetreiber könnten in Fällen von Betrug durch Rufnummernmanipulation häufiger zur Rechenschaft gezogen werden.

Allerdings wird die Haftung nicht automatisch erfolgen. Die Richter betonen, dass dem Opfer keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden darf, wie beispielsweise die Bestätigung verdächtiger Zahlungstransaktionen. Dieser Fall markiert jedoch einen Paradigmenwechsel im Umgang der Justiz mit Bankbetrug und erweitert die Verantwortungskette über Banken und Opfer hinaus…

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