Mar 09
Mon, 09 Mar 2026 at 04:16 PM 0
Verwirrung um die Urteile gegen Nicolas Sarkozy: Das Gericht weist den Antrag des ehemaligen Präsidenten in den Fällen Bismuth und Bygmalion zurück.
Im Februar letzten Jahres beantragte Nicolas Sarkozy, seine sechsmonatige Bewährungsstrafe im Bygmalion-Fall als verbüßt anzurechnen, da er im Bismuth-Fall zwischen Februar und Mai 2025 eine elektronische Fußfessel trug. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Das Gericht entschied am Montag, dem 9. März, über den Antrag auf Zusammenlegung der Strafen von Nicolas Sarkozy in den Fällen Bismuth und Bygmalion. Der Antrag des ehemaligen Präsidenten wurde vom Gericht zurückgewiesen, wie BFMTV aus einer dem Fall nahestehenden Quelle erfuhr. Am Montag, dem 23. Februar, beantragte der ehemalige Staatschef in einer nicht-öffentlichen Anhörung, seine sechsmonatige Haftstrafe im Bygmalion-Fall, die er im Rahmen alternativer Regelungen hätte verbüßen können, als verbüßt anzurechnen, da er im vergangenen Jahr im Bismuth-Fall eine elektronische Fußfessel getragen hatte. Die Zusammenlegung von Strafen ist in Artikel 132-4 des Strafgesetzbuches vorgesehen. Ein solcher Antrag ist nur möglich, wenn die Verfahren getrennt geführt werden, die Straftaten gleichzeitig – also nacheinander vor einer rechtskräftigen Verurteilung – begangen wurden und die gleichartigen Urteile rechtskräftig sind. Der Berufungsprozess wegen der libyschen Wahlkampffinanzierung beginnt in Kürze. Nicolas Sarkozy hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Sein Anwalt und sein Umfeld, die von BFMTV kontaktiert wurden, lehnten eine sofortige Stellungnahme ab. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Gericht jedoch davon aus, dass er seine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die er unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen kann, antreten muss. Diese Strafe wurde ihm nach seiner Verurteilung wegen illegaler Wahlkampffinanzierung auferlegt. In diesem Fall wurde Nicolas Sarkozy verurteilt, weil er 2012 die Kontrolle über seine Wahlkampffinanzen verloren hatte. Die Agentur Bygmalion, die dem Skandal ihren Namen gab, hatte ein System der Doppelabrechnung eingeführt. Zur Erinnerung: Ab Montag, dem 16. März, wird der ehemalige Präsident im Berufungsverfahren um die mutmaßliche libysche Finanzierung seines Wahlkampfs 2007 erneut vor Gericht stehen.
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